Wiederkehrende Prüfungen: Prüffristen für Arbeitsmittel

Welches Gerät wann geprüft werden muss und wer es darf — jede Frist mit Fundstelle. Für Betriebe, die Prüfnachweise führen müssen, ohne Norm-Experten zu sein.

Verfasst von Max GüntherRechtsstand 13.08.2026

Kurz beantwortet

Für die meisten Arbeitsmittel schreibt kein Gesetz ein festes Prüfintervall vor. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV legt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfung selbst in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die Werte in dieser Tabelle sind die in Technischen Regeln und DGUV-Schriften anerkannten Richtwerte. Wer sie einhält, ist auf der sicheren Seite; wer davon abweicht, muss die Abweichung begründen. Feste gesetzliche Fristen gelten nur für überwachungsbedürftige Anlagen nach Anhang 2 BetrSichV.

Prüfpflichten und Intervalle

5 Objekte · Stand 13.08.2026

ObjektFristWer darf prüfen
RegalanlagePaletten-, Fachbodenregalalle 12 Monate[1]+ 1 weitere FristRichtwert, Abweichung über die GefährdungsbeurteilungBefähigte Person
Leiter oder TrittSteh-, Anlege-, Mehrzweckleiteralle 12 Monate[2]Empfehlung ohne normative BindungBefähigte Person
Ortsveränderliches elektrisches BetriebsmittelBohrmaschine, Verlängerungsleitung, Ladegerätalle 6 Monate[3]+ 1 weitere FristRichtwert, Abweichung über die GefährdungsbeurteilungElektrofachkraft
Feuerlöschertragbar, fahrbaralle 2 Jahre[4]+ 4 weitere FristenRichtwert, Abweichung über die GefährdungsbeurteilungSachkundiger nach DIN 14406-4
Kraftbetätigtes Tor oder TürRoll-, Sektional-, Schiebetoralle 12 Monate[5]+ 1 weitere FristRichtwert, Abweichung über die GefährdungsbeurteilungSachkundiger nach ASR
Prüffrist und Prüferqualifikation je Prüfobjekt. Weitere Pflichten auf der Objektseite. Die genannten Intervalle sind Vorschläge nach der jeweils zitierten Fundstelle. Verbindlich festgelegt werden Art, Umfang und Fristen der Prüfung nach § 3 Abs. 6 BetrSichV in Ihrer eigenen Gefährdungsbeurteilung. Tabelle als CSV herunterladen

Wie eine Frist zustande kommt

Der häufigste Irrtum: dass es „die gesetzliche Frist“ gäbe. Meist gibt es sie nicht — und das ist Absicht.

Ein Akkuschrauber auf der Baustelle ist anders beansprucht als derselbe Akkuschrauber in der Werkstatt. Der Verordnungsgeber überlässt die Frist deshalb dem, der die Bedingungen kennt: dem Arbeitgeber. Er legt sie in der Gefährdungsbeurteilung fest und begründet sie. Wie das methodisch geht, steht in der TRBS 1201.

Praktisch heißt das: Die Richtwerte oben sind Ihr Ausgangspunkt, nicht Ihr Endergebnis. Wer sie übernimmt, ist auf der sicheren Seite. Wer verlängert, braucht eine dokumentierte Begründung.

Häufige Fragen

Quellen

  1. DIN EN 15635 (kostenpflichtig), Abschn. 9.4.2.3; DGUV Information 208-061 Abschn. 6
  2. Pflicht: § 14 i. V. m. § 3 Abs. 6 BetrSichV · Intervall: DGUV Information 208-016, Abschn. 6
  3. DGUV Vorschrift 3 § 5 Abs. 1 Nr. 2, Durchführungsanweisung Tab. 1B
  4. ASR A2.2, Abschn. 7.4.2
  5. ASR A1.7, Abschn. 10.2

Fachliche Prüfung

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Was hier steht, ist allgemeine Fachinformation — keine Rechtsberatung und keine sicherheitstechnische Bewertung Ihres Betriebs. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Wortlaut der Vorschrift; das verbindliche Prüfintervall legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.

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