
Kraftbetätigte Tore und Türen prüfen: Frist, Sachkundiger, ASR A1.7
Jährliche sicherheitstechnische Prüfung nach ASR A1.7, monatliche Betreiberprüfung bei Feuerschutzabschlüssen — Fristen, Zuständigkeit und Aufbewahrung.
Verfasst von Max GüntherZuletzt aktualisiert 21.08.2026Rechtsstand 13.08.2026Lesezeit 1 Minute
Kurz beantwortet
Kraftbetätigte Tore und Türen sind mindestens einmal jährlich sicherheitstechnisch zu prüfen; die Frist steht in ASR A1.7 Abschn. 10.2, die Prüfung macht ein Sachkundiger. Ist das Tor zugleich Feuer- oder Rauchschutzabschluss, kommt eine monatliche Betreiberprüfung durch eine unterwiesene Person hinzu.
Prüfpflichten und Intervalle
| Prüfpflicht | Vorgeschlagenes Intervall | Wer darf prüfen | Rechtsnatur |
|---|---|---|---|
| Sicherheitstechnische PrüfungASR A1.7, Abschn. 10.2 | alle 12 MonateRichtwert, Abweichung über die Gefährdungsbeurteilung | Sachkundiger nach ASR | Technische Regel |
| Betreiberprüfung FeuerschutzabschlussASR A1.7, Abschn. 10.2nur bei Feuer- oder Rauchschutzabschluss: ja, mit Antrieb oder Feststellanlage | monatlichRichtwert, Abweichung über die Gefährdungsbeurteilung | Unterwiesene Person | Technische Regel |
Pflichten ohne festen Termin
- Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen
- Instandhaltung nach Herstellerangaben (ASR A1.7, Abschn. 10.1)
- Laufende Kontrolle von Glastüren auf Beschädigungen
Diese Pflichten gehören zum Objekttyp, erzeugen aber keinen Prüftermin. Sie fallen anlassbezogen an oder vor jeder Verwendung.
Die BGR 232 gibt es nicht mehr
Wer nach Torprüfung sucht, landet regelmäßig bei der BGR 232 „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore”. Die ist zurückgezogen. Ihre Inhalte stecken heute in der ASR A1.7 und der ASR A1.6.
Der Unterschied ist nicht nur formal: Eine ASR ist eine Technische Regel mit Vermutungswirkung. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt zu haben. Zitieren Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung also die ASR A1.7, nicht die BGR.
Wer prüfen darf
Die ASR spricht von einem Sachkundigen. Gemeint ist jemand, der die Bauart der Anlage, ihre Schutzeinrichtungen und die einschlägigen Regeln kennt — in der Praxis meist der Hersteller oder ein Tor-Fachbetrieb, weil die Prüfung Krafteinstellung, Schließkantensicherung und Notentriegelung umfasst.
Die monatliche Betreiberprüfung am Feuerschutzabschluss ist etwas anderes: Die macht eine unterwiesene Person aus dem Betrieb. Es geht um Funktion und Freihalten des Schließbereichs, nicht um Messwerte.
Aufzeichnen und aufbewahren
ASR A1.7 Abschn. 10.2 verlangt, dass die Ergebnisse aufgezeichnet und in der Arbeitsstätte aufbewahrt werden. Nicht im Ordner in der Zentrale, nicht beim Dienstleister allein: am Standort greifbar. Das ist der Punkt, an dem ein Aufsichtsbesuch praktisch scheitert — die Prüfung wurde gemacht, aber niemand findet den Bericht.
Was keine Frist erzeugt, aber trotzdem gilt
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen ist anlassbezogen, ebenso die Instandhaltung nach Herstellerangaben (ASR A1.7 Abschn. 10.1). Glastüren brauchen laufende Kontrolle auf Beschädigungen — ebenfalls kein Termin, sondern eine Aufmerksamkeit.
Quellen
Fachliche Prüfung
Diese Seite wartet auf die Prüfung durch eine benannte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sobald sie erfolgt ist, stehen hier Name, Qualifikation und Prüfdatum.
Was hier steht, ist allgemeine Fachinformation — keine Rechtsberatung und keine sicherheitstechnische Bewertung Ihres Betriebs. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Wortlaut der Vorschrift; das verbindliche Prüfintervall legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.
So entstehen unsere Inhalte: an den Primärquellen recherchiert, KI-gestützt geschrieben, vor Veröffentlichung gegengelesen. Jede Zahl trägt ihre Fundstelle. Wie eine Seite den Prüfvermerk bekommt
Sie prüfen als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder befähigte Person nach TRBS 1203? Wir suchen Reviewer — honoriert, mit Name und Profil auf jeder geprüften Seite. Dafür wie für jeden Fehler, den Sie finden: Schreiben Sie an korrektur@fristner.de. Jeden Hinweis prüfen wir gegen die Primärquelle und korrigieren mit sichtbarem Stand-Datum.