Prüfplakette Feuerlöscher: Instandhaltungsnachweis und Generator
Beim Feuerlöscher ist die Plakette der eine Fall, in dem ein Regelwerk etwas zum Nachweis am Gerät sagt. Was drauf gehört und was üblich ist.
Verfasst von Max GüntherZuletzt aktualisiert 17.09.2026Lesezeit 1 Minute
Kurz beantwortet
Nach der Instandhaltung nach DIN 14406-4 erhält der Feuerlöscher einen Instandhaltungsnachweis am Gerät: Datum der Instandhaltung, nächster Termin, Instandhalter. Bei Leitern oder Regalen ist die Plakette reine Praxis — hier beschreibt die Norm den Nachweis. Gesetzliche Pflicht ist auch das nicht; verbindlich wird es über die Gefährdungsbeurteilung und die Verweise in ASR A2.2. Die Frist selbst: alle zwei Jahre, plus weitere Fristen.
- Prüffrist
- Alle 2 Jahre, SachkundigerInstandhaltung nach ASR A2.2 — innere und Festigkeitsprüfung laufen daneben
- Fachbegriff
- InstandhaltungsnachweisDIN 14406-4 beschreibt den Nachweis am Gerät; im Alltag sagt jeder Plakette
- Größe
- 40 mmNeben dem Typenschild, nicht darüber — es muss lesbar bleiben
- Pflicht
- NeinVerbindlich über die Gefährdungsbeurteilung und die Verweise in ASR A2.2
Prüfplakette erstellen
Monat und Jahr der nächsten Prüfung, Beschriftung, Farbe, Durchmesser — fertig. Der Download kommt als SVG in Originalgröße oder als PNG mit 300 dpi, passend für runde Etiketten von 20 bis 50 mm.
Keine Anmeldung, keine E-Mail. Die Plakette entsteht im Browser, nichts wird gespeichert.
Was auf den Instandhaltungsnachweis gehört
DIN 14406-4 sieht vor, dass die Instandhaltung am Gerät kenntlich gemacht wird. In der Praxis stehen darauf:
- Datum der Instandhaltung (Monat und Jahr)
- Nächste Instandhaltung — in der Regel zwei Jahre später
- Instandhalter — Fachfirma oder Sachkundiger
- Optional: Löschernummer, Prüfsiegel des Instandhalters
Was nicht auf die Plakette gehört
Die innere und die Festigkeitsprüfung des Behälters — das sind eigene Fristen mit eigenem Nachweis, die ins Prüfbuch gehören. Wer alles auf eine Plakette drängt, macht sie unlesbar. Die Plakette trägt die nächste Instandhaltung, der Rest steht im Protokoll.
Anbringung
Am Behälter, gut sichtbar, neben dem Typenschild. Nicht auf dem Ventil, nicht über der Manometer-Anzeige, nicht über der Bedienungsanleitung — die muss im Brandfall lesbar bleiben.
Häufige Fragen
Die Plakette ja — die Instandhaltung nicht. Sie muss von einem Sachkundigen nach DIN 14406-4 durchgeführt werden. Wer selbst sachkundig ist, druckt und klebt; wer eine Fachfirma beauftragt, bekommt die Plakette von ihr.
Beim Feuerlöscher dasselbe Ding. „Instandhaltungsnachweis“ ist der Fachbegriff aus der Norm, im Alltag sagt jeder Plakette.
Gesetzlich nicht. Aber ASR A2.2 verlangt, dass Feuerlöscher instand gehalten werden, und DIN 14406-4 beschreibt den Nachweis am Gerät. Ohne Plakette müssen Sie im Ernstfall das Protokoll vorzeigen — mit Plakette sieht es jeder sofort.
Quellen
Fachliche Prüfung
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