Prüfplakette: Pflicht, Inhalt und Generator zum Selbstdrucken

Die Plakette am Gerät ist das sichtbare Ergebnis einer Prüfung — praktisch, aber keine Vorschrift. Hier erstellen Sie eine in 30 Sekunden, ohne Anmeldung.

Verfasst von Max GüntherZuletzt aktualisiert 17.09.2026Lesezeit 1 Minute

Kurz beantwortet

Eine Prüfplakette ist keine gesetzliche Pflicht. Vorgeschrieben ist die Dokumentation der Prüfung (§ 14 Abs. 7 BetrSichV), nicht ihre Kennzeichnung am Gerät. Die Plakette ist die verbreitete Praxis, weil sie den Nachweis auf einen Blick sichtbar macht.

Ebenfalls nicht vorgeschrieben: Farben, Formen oder Jahresschemata. Die bunten Jahresringe stammen von Herstellern, nicht aus einem Regelwerk. Wer sie nutzt, darf; wer nicht, verstößt gegen nichts.

Prüfplakette erstellen

Monat und Jahr der nächsten Prüfung, Beschriftung, Farbe, Durchmesser — fertig. Der Download kommt als SVG in Originalgröße oder als PNG mit 300 dpi, passend für runde Etiketten von 20 bis 50 mm.

Farbe
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Keine Anmeldung, keine E-Mail. Die Plakette entsteht im Browser, nichts wird gespeichert.

Was auf eine Prüfplakette gehört

Kein Regelwerk schreibt den Inhalt vor. Damit die Plakette ihren Zweck erfüllt — den Nachweis am Gerät sichtbar zu machen — haben sich vier Angaben durchgesetzt:

  • Nächste Prüfung (Monat und Jahr) — die einzige Angabe, die jeder sofort sucht
  • Objekt oder Objektnummer — damit die Plakette zum Protokoll zurückführt
  • Prüfer — Name, Kürzel oder Firma
  • Datum der Prüfung — optional, wenn das Protokoll es enthält

Was nicht drauf gehört: Aussagen wie „geprüft nach DGUV V3“ ohne Protokoll dahinter, oder Symbole, die eine amtliche Prüfung suggerieren. Prüfetikett, Prüfaufkleber, Prüfsiegel — andere Wörter, dieselbe Sache.

Vorsicht bei der Formulierung. Eine Prüfplakette kann als Beweiszeichen im Sinne des § 267 StGB gelten. Wer eine Plakette anbringt, ohne dass die Prüfung stattgefunden hat, oder eine fremde Plakette nachahmt, riskiert den Vorwurf der Urkundenfälschung. Der Generator hilft beim Drucken — geprüft haben müssen Sie selbst.

Plaketten nach Objektart und Jahr

Für einige Objekte gibt es Besonderheiten — Plakettengröße, übliche Angaben, Anbringungsort. Der Generator ist dort schon vorbelegt.

  • FeuerlöscherBeim Feuerlöscher ist die Plakette der eine Fall, in dem ein Regelwerk etwas zum Nachweis am Gerät sagt. Was drauf gehört und was üblich ist.
  • LeiternLeitern werden jährlich geprüft — und die Plakette am Holm ist der Beleg, den jeder sofort sieht. Hier erstellen Sie sie, vorbelegt für Leitern.
  • FarbenJeder Etikettenhändler hat sein eigenes Jahresschema, keines steht in einem Regelwerk. Fünf Schemata im Vergleich und die einzige gesetzliche Farbregel.
  • Prüfplakette 2026Generator auf das Jahr 2026 gestellt — für alle Prüfungen, deren nächster Termin 2026 liegt.
  • Prüfplakette 2027Generator auf das Jahr 2027 gestellt — für alle Prüfungen, deren nächster Termin 2027 liegt.
  • Prüfplakette 2028Generator auf das Jahr 2028 gestellt — für alle Prüfungen, deren nächster Termin 2028 liegt.

Häufige Fragen

Quellen

  1. § 14 Abs. 7 BetrSichV — Aufzeichnung der Prüfung
  2. § 267 StGB — Urkundenfälschung

Fachliche Prüfung

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