Prüfplakette: Pflicht, Inhalt und Generator zum Selbstdrucken
Die Plakette am Gerät ist das sichtbare Ergebnis einer Prüfung — praktisch, aber keine Vorschrift. Hier erstellen Sie eine in 30 Sekunden, ohne Anmeldung.
Verfasst von Max GüntherZuletzt aktualisiert 17.09.2026Lesezeit 1 Minute
Kurz beantwortet
Eine Prüfplakette ist keine gesetzliche Pflicht. Vorgeschrieben ist die Dokumentation der Prüfung (§ 14 Abs. 7 BetrSichV), nicht ihre Kennzeichnung am Gerät. Die Plakette ist die verbreitete Praxis, weil sie den Nachweis auf einen Blick sichtbar macht.
Ebenfalls nicht vorgeschrieben: Farben, Formen oder Jahresschemata. Die bunten Jahresringe stammen von Herstellern, nicht aus einem Regelwerk. Wer sie nutzt, darf; wer nicht, verstößt gegen nichts.
Prüfplakette erstellen
Monat und Jahr der nächsten Prüfung, Beschriftung, Farbe, Durchmesser — fertig. Der Download kommt als SVG in Originalgröße oder als PNG mit 300 dpi, passend für runde Etiketten von 20 bis 50 mm.
Keine Anmeldung, keine E-Mail. Die Plakette entsteht im Browser, nichts wird gespeichert.
Was auf eine Prüfplakette gehört
Kein Regelwerk schreibt den Inhalt vor. Damit die Plakette ihren Zweck erfüllt — den Nachweis am Gerät sichtbar zu machen — haben sich vier Angaben durchgesetzt:
- Nächste Prüfung (Monat und Jahr) — die einzige Angabe, die jeder sofort sucht
- Objekt oder Objektnummer — damit die Plakette zum Protokoll zurückführt
- Prüfer — Name, Kürzel oder Firma
- Datum der Prüfung — optional, wenn das Protokoll es enthält
Was nicht drauf gehört: Aussagen wie „geprüft nach DGUV V3“ ohne Protokoll dahinter, oder Symbole, die eine amtliche Prüfung suggerieren. Prüfetikett, Prüfaufkleber, Prüfsiegel — andere Wörter, dieselbe Sache.
Vorsicht bei der Formulierung. Eine Prüfplakette kann als Beweiszeichen im Sinne des § 267 StGB gelten. Wer eine Plakette anbringt, ohne dass die Prüfung stattgefunden hat, oder eine fremde Plakette nachahmt, riskiert den Vorwurf der Urkundenfälschung. Der Generator hilft beim Drucken — geprüft haben müssen Sie selbst.
Plaketten nach Objektart und Jahr
Für einige Objekte gibt es Besonderheiten — Plakettengröße, übliche Angaben, Anbringungsort. Der Generator ist dort schon vorbelegt.
- FeuerlöscherBeim Feuerlöscher ist die Plakette der eine Fall, in dem ein Regelwerk etwas zum Nachweis am Gerät sagt. Was drauf gehört und was üblich ist.
- LeiternLeitern werden jährlich geprüft — und die Plakette am Holm ist der Beleg, den jeder sofort sieht. Hier erstellen Sie sie, vorbelegt für Leitern.
- FarbenJeder Etikettenhändler hat sein eigenes Jahresschema, keines steht in einem Regelwerk. Fünf Schemata im Vergleich und die einzige gesetzliche Farbregel.
- Prüfplakette 2026Generator auf das Jahr 2026 gestellt — für alle Prüfungen, deren nächster Termin 2026 liegt.
- Prüfplakette 2027Generator auf das Jahr 2027 gestellt — für alle Prüfungen, deren nächster Termin 2027 liegt.
- Prüfplakette 2028Generator auf das Jahr 2028 gestellt — für alle Prüfungen, deren nächster Termin 2028 liegt.
Häufige Fragen
Nein. Pflicht ist die Aufzeichnung der Prüfung nach § 14 Abs. 7 BetrSichV. Die Plakette ist die übliche Sichtbarmachung, aber kein Regelwerk verlangt sie.
Nein. Farbschemata nach Jahren stammen von Etikettenherstellern. Es gibt kein Regelwerk, das einer Jahresfarbe eine Bedeutung zuweist. Einzige Ausnahme: die HU-Plakette am Fahrzeug — die hat mit Arbeitsmitteln nichts zu tun.
Ja. Es gibt keinen Anbieterzwang und kein amtliches Muster. Entscheidend ist, dass hinter der Plakette eine tatsächlich durchgeführte und dokumentierte Prüfung steht.
Nein. Die Plakette verweist auf das Protokoll, sie ersetzt es nicht. Ohne Protokoll ist die Plakette wertlos — und im Zweifel ein Problem.
Quellen
Fachliche Prüfung
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