Ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel

DGUV V3 Prüfung: Fristen für ortsveränderliche Betriebsmittel

Richtwerte von 3 bis 6 Monaten, Verlängerung nur über die Fehlerquote von 2 Prozent — und warum DIN VDE 0701-0702 nicht mehr die richtige Fundstelle ist.

Verfasst von Max GüntherZuletzt aktualisiert 17.09.2026Rechtsstand 13.08.2026Lesezeit 2 Minuten

Kurz beantwortet

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind nach DGUV Vorschrift 3 § 5 wiederkehrend zu prüfen: Richtwert sechs Monate in Büro, Werkstatt und Fertigung, drei Monate auf Baustellen (Durchführungsanweisung zu § 5, Tab. 1B). Verlängern dürfen Sie nur, wenn die Fehlerquote über den geprüften Bestand unter 2 Prozent liegt.

Prüfplakette
Üblich, keine PflichtPflicht ist der Nachweis der Prüfung; die Plakette zeigt nur den nächsten Termin
Externer Prüfer
Nicht erforderlichElektrofachkraft, oder elektrotechnisch unterwiesene Person unter ihrer Aufsicht — auch aus dem Betrieb
Prüfnorm
DIN EN 50699 (VDE 0702)DIN VDE 0701-0702 ist seit 21.09.2023 zurückgezogen
Aufbewahrung
Bis zur nächsten Prüfung§ 14 Abs. 7 BetrSichV

Prüfpflichten und Intervalle

PrüfpflichtVorgeschlagenes IntervallWer darf prüfenRechtsnatur
WiederholungsprüfungDGUV Vorschrift 3 § 5 Abs. 1 Nr. 2, Durchführungsanweisung Tab. 1Bnur bei Einsatzumgebung: Büro oder ähnliche Bedingungen, Fertigung, Werkstatt oder ähnliche Bedingungenalle 6 MonateRichtwert, Abweichung über die GefährdungsbeurteilungElektrofachkraftDGUV-Vorschrift
Wiederholungsprüfung (Baustelle)DGUV Vorschrift 3 § 5 Abs. 1 Nr. 2, Durchführungsanweisung Tab. 1Bnur bei Einsatzumgebung: Baustellealle 3 MonateRichtwert, Abweichung über die GefährdungsbeurteilungElektrofachkraftDGUV-Vorschrift
Die genannten Intervalle sind Vorschläge nach der jeweils zitierten Fundstelle. Verbindlich festgelegt werden Art, Umfang und Fristen der Prüfung nach § 3 Abs. 6 BetrSichV in Ihrer eigenen Gefährdungsbeurteilung.

Pflichten ohne festen Termin

  • Sichtprüfung durch den Benutzer vor Gebrauch
  • Prüfung nach Instandsetzung (DIN EN 50678 / VDE 0701)

Diese Pflichten gehören zum Objekttyp, erzeugen aber keinen Prüftermin. Sie fallen anlassbezogen an oder vor jeder Verwendung.

Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?

Die Durchführungsanweisung zu § 5 nennt in Tabelle 1B Richtwerte: sechs Monate in Büro, Werkstatt und Fertigung, drei Monate auf Baustellen. Das sind Ausgangswerte, keine Paragrafen — das verbindliche Intervall legen Sie nach § 3 Abs. 6 BetrSichV in der Gefährdungsbeurteilung fest. Verlängern ist erlaubt, aber nur mit einer belegten Fehlerquote, siehe unten.

Die Fristen aller Objekttypen stehen in der Übersicht der Prüffristen.

Die Fehlerquote ist der eigentliche Hebel

Sechs Monate im Büro klingt nach viel Aufwand, und fast niemand prüft so oft. Das ist auch nicht nötig — aber der Weg dorthin ist ein bestimmter.

Die Durchführungsanweisung erlaubt eine Verlängerung, wenn die Fehlerquote über den geprüften Bestand unter 2 Prozent liegt. Die Obergrenze liegt dann bei einem Jahr in Fertigung und Werkstatt und bei zwei Jahren im Büro.

Zwei Punkte, an denen es in der Praxis schiefgeht:

Die Quote zählt über den Bestand, nicht über den einzelnen Termin. Sie brauchen also die Historie, nicht das letzte Protokoll.

Geräte, die schon an der Sichtprüfung gescheitert sind, zählen mit. Wer sie herausrechnet, weil „das ja keine Messung war”, rechnet sich die Quote schön und verliert die Begründung für das längere Intervall genau dann, wenn jemand danach fragt.

Ohne diese Zahlen ist die Verlängerung nicht begründet — und dann gilt wieder der Richtwert.

Wer prüfen darf

Grundsätzlich eine Elektrofachkraft. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte darf die Prüfung auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person durchführen, unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft (Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3). Das ist die Regelung, die eine interne Prüforganisation überhaupt praktikabel macht.

DIN VDE 0701-0702 ist zurückgezogen

Prüftechnisch gilt für die Wiederholungsprüfung DIN EN 50699 (VDE 0702). Die früher überall zitierte DIN VDE 0701-0702 ist seit dem 21.09.2023 zurückgezogen; für die Prüfung nach Instandsetzung gilt DIN EN 50678 (VDE 0701).

Sehr viele Prüfprotokolle und Angebotstexte tragen die alte Nummer noch. Das macht die Prüfung nicht falsch, aber es macht die Fundstelle falsch — und in einem Nachweis ist die Fundstelle der Teil, der zählt.

Baustelle heißt drei Monate

Der Richtwert für Baustellen liegt bei drei Monaten, Obergrenze bei nachgewiesener Fehlerquote unter 2 Prozent ein Jahr. Wandert ein Gerät zwischen Baustelle und Werkstatt, wandert die Frist mit — in Fristner ist die Einsatzumgebung ein Merkmal am Objekt, und eine Änderung setzt die Pflichten und Termine automatisch neu.

Die Sichtprüfung vor Gebrauch

Sie ist Sache des Benutzers, erzeugt keinen Termin und wird nicht dokumentiert — fängt aber den Großteil der Schäden ab, weil Kabelbrüche und Gehäusebeschädigungen zwischen zwei Prüfterminen entstehen und nicht währenddessen.

Häufige Fragen

Quellen

  1. DGUV Vorschrift 3 — Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  2. § 14 BetrSichV — Prüfung von Arbeitsmitteln
  3. TRBS 1203 — Zur Prüfung befähigte Personen (BAuA)

Fachliche Prüfung

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