Vorschriften für die Prüfung von Arbeitsmitteln: Was bindend ist und was nicht
Gesetz, Verordnung, DGUV, TRBS, DIN — fünf Ebenen, die sich anders anfühlen als sie wirken. Hier steht, welche Regel Sie wirklich bindet, welche nur den sicheren Weg beschreibt, und welche Sie kaufen müssten.
Verfasst von Max GüntherZuletzt aktualisiert 14.09.2026
Kurz beantwortet
Bindend sind Gesetze, Verordnungen und DGUV Vorschriften. TRBS und ASR sind nicht bindend, haben aber Vermutungswirkung: Wer sie einhält, gilt als regelkonform — wer abweicht, muss gleichwertige Sicherheit nachweisen. DGUV Regeln und Informationen sind Empfehlungen. DIN-Normen sind privat und werden nur bindend, wenn eine Vorschrift auf sie verweist.
Für Prüffristen heißt das: Die meisten Zahlen, die Sie finden, stammen aus TRBS, DGUV Regeln oder DIN — also aus der zweiten bis vierten Ebene. Bindend wird die Frist erst durch Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV.
Die fünf Ebenen
| Ebene | Regelwerk | Verbindlichkeit |
|---|---|---|
| 1 | GesetzArbSchG, ProdSG, SGB VII — vom Bundestag beschlossen | Bindend |
| 2 | VerordnungBetrSichV, ArbStättV, GefStoffV — von der Regierung auf Basis des Gesetzes | Bindend |
| 3 | DGUV VorschriftAutonomes Recht der Unfallversicherung nach § 15 SGB VII | Bindend |
| 4 | TRBS, ASR, TRGSTechnische Regeln der Ausschüsse beim BMAS — konkretisieren die Verordnung | Vermutungswirkung |
| 5 | DGUV Regel, DGUV InformationPraxishilfen der Unfallversicherung | Empfehlung |
| — | DIN, VDE, VDIPrivate Normung, kostenpflichtig — bindend nur über Verweis | Privat |
Alle Regelwerke, die Prüffristen betreffen
16 Regelwerke
| Regelwerk | Verbindlichkeit | Herausgeber |
|---|---|---|
| ArbSchG — ArbeitsschutzgesetzGrundpflichten des Arbeitgebers · Gefährdungsbeurteilung | Bindend | Bund |
| BetrSichV — BetriebssicherheitsverordnungBereitstellung und Prüfung von Arbeitsmitteln · § 3, § 14, Anhang 2 | Bindend | Bund |
| ArbStättV — ArbeitsstättenverordnungTüren, Tore, Beleuchtung, Verkehrswege | Bindend | Bund |
| DGUV Vorschrift 1 — Grundsätze der PräventionPflichten des Unternehmers gegenüber der Berufsgenossenschaft | Bindend | Unfallversicherung |
| DGUV Vorschrift 3 — Elektrische Anlagen und BetriebsmittelOrtsveränderliche Geräte, feste Anlagen · § 5 Prüfung | Bindend | Unfallversicherung |
| DGUV Vorschrift 68 — FlurförderzeugeStapler, Hubwagen · § 37 Prüfung | Bindend | Unfallversicherung |
| TRBS 1201 — Prüfung von ArbeitsmittelnArt, Umfang, Fristen · wie man Prüffristen herleitet | Vermutungswirkung | BAuA / ABS |
| TRBS 1203 — Befähigte PersonenWer prüfen darf | Vermutungswirkung | BAuA / ABS |
| TRBS 2121 — AbsturzgefahrLeitern, Gerüste, PSA gegen Absturz | Vermutungswirkung | BAuA / ABS |
| ASR A1.7 — Türen und ToreKraftbetätigte Tore · Prüfung | Vermutungswirkung | BAuA / ASTA |
| ASR A2.2 — Maßnahmen gegen BrändeFeuerlöscher · Anzahl, Anbringung | Vermutungswirkung | BAuA / ASTA |
| DGUV Regel 100-500 — Betreiben von ArbeitsmittelnHebebühnen, Erdbaumaschinen · kapitelweise, viele Kapitel zurückgezogen | Empfehlung | Unfallversicherung |
| DGUV Information 208-061 — Lagereinrichtungen und LadungsträgerRegale · Regalinspektion · ersetzt DGUV Regel 108-007 | Empfehlung | Unfallversicherung |
| DGUV Information 208-016 — Leitern und TritteHandlungsanleitung · Prüfung, Benutzung | Empfehlung | Unfallversicherung |
| DIN 14406-4 — Instandhaltung von FeuerlöschernPrüfumfang, Intervall · kostenpflichtig | Privat | DIN e.V. |
| DIN EN 15635 — RegalinspektionJährliche Expertenprüfung · kostenpflichtig | Privat | DIN e.V. |
Häufige Fragen
Nicht wörtlich — aber wer sie einhält, erfüllt die Verordnung automatisch (Vermutungswirkung). Wer abweicht, muss nachweisen, dass sein Weg genauso sicher ist. In der Praxis hält man sie ein.
Die Vorschrift ist bindendes Recht der Berufsgenossenschaft. Die Regel ist eine Empfehlung, wie man die Vorschrift umsetzt. Die Nummer verrät es: Vorschriften haben ein- bis zweistellige Nummern (V 1, V 68), Regeln dreistellige mit Bindestrich (100-500).
Weil sie keine sind. DIN e.V. ist ein privater Verein, der sich über den Verkauf finanziert. Eine DIN-Norm wird nur dann verbindlich, wenn eine Vorschrift auf sie verweist — und auch dann müssen Sie die Norm nicht lesen, sondern das tun, was sie verlangt.
Der alte Name für Unfallverhütungsvorschriften — heute DGUV Vorschriften. Der Begriff „UVV-Prüfung“ hat sich für die Prüfung von Fahrzeugen, Staplern und Anschlagmitteln gehalten.
Quellen
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